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Lichthauptsignal mit Formrangiersignal

Einige ältere Gleisbildstellwerke im Saarland sind noch, ähnlich der Anordnung von Formsignalen, mit getrennten Haupt- und Sperrsignalen ausgeführt. Dabei stehen Haupt- und Sperrsignal jedoch nicht immer an der gleichen Stelle, das Sperrsignal steht z. B. 50 Meter vor dem eigentlichen Signal.
Bis 1995 konnten mit dieser Anordnung Zug- und Rangierfahrten problemlos abgewickelt werden. Für Rangierfahrten wurde das Sperrsignal auf Sh 1 gestellt, das Hp 0-zeigende Hauptsignal ist für die Rangierfahrt bedeutungslos:
[Rangierfahrt Hp 0]

Mit der Abschaffung des Signals Hp 00 im November 1995 gilt nun aber auch das Hp 0 für Rangierfahrten. Gegenüber der obigen Skizze kann eine Rangierfahrt also auf den Rangierbegriff Sh 1 nur noch bis zum Hauptsignal fahren und muß dort eine erneute Zustimmung einholen:
[Rangierfahrt Hp 0]

Da das Hauptsignal jedoch keinen Rangierbegriff aufweist, wurde ein mündlicher Auftrag durch den Fahrdienstleiter notwendig. Um dieses umständliche Verfahren zu vereinfachen (ein Umbau der Stellwerksanlagen kommt nicht in Frage), wurde an einigen Hauptsignalen ein Formsignal angebracht, das sich ständig in der Stellung Sh 1 befindet. Die nebenstehende Aufnahme aus dem Anschlußbahnhof Dillinger Hütte zeigt die unter dem Hauptsignal angebrachte, rückstrahlende Sh 1-Scheibe. [Bild Dillingen Hp 0/Sh 1]


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www.stellwerke.de - Letzte Änderung am 22.01.2004
Holger Kötting