SFVo: Signal fixe de réception sur voie en cul-de-sac, sur voie occupée ou sur voie non utilisable
sur toute sa longueur
Beschreibung: Ein rechteckiger, mit der Spitze nach oben zeigender schwarzer Signalschirm, mit einem weiß leuchtenden,
rechteckigen U.
Bedeutung: Die Fahrstraße führt in ein Stumpfgleis, ein besetztes Gleis oder ein Gleis, das nicht auf voller Länge
befahrbar ist. Das Signal SFVo erscheint zusammen mit dem Signal SFP3. Es schreibt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
25 km/h vor: bei Stumpfgleisen ab der Tafel "Imp" (RF9), sonst ab Bahnsteiganfang.
Siehe auch: SFP3, SFAvVo, RF9
SFDi: Signal fixe indicateur de direction
(v. l. n. r.: SFDi 1 bis SFDi 5)
Beschreibung: Eine rechteckige schwarze Tafel mit einem weißen Pfeil, der die Richtung angibt, auf die sich das Signal
bezieht.
Bedeutung: Die Tafel wird zusammen mit anderen Signalen angewandt, wenn diese nur für eine mögliche Fahrtrichtung
gültig sind.
SFCCI: Signal fixe de changement du côté d'implantation des signaux
SFCCI/O: Panneau origine
Beschreibung: Ein rechteckiger schwarzer Signalschirm, mit einer weiß leuchtenden Linie, die von rechts unten nach
links oben (bei Strecken mit Regelfahrtrichtung rechts) oder von links unten nach rechts oben (bei Strecken mit
Regelfahrtrichtung links) führt.
Bedeutung: Das Signal weist darauf hin, daß der Fahrweg auf ein Streckengleis führt, bei dem die Signale nicht auf
der gewöhnlichen Seite stehen, üblicherweise bei der Fahrt auf dem Gleis der Gegenrichtung. Die für den Tf gültigen Signale
stehen ab dem Signal RF12 auf der anderen Seite des Gleises. Auf der freien Strecke (Überleitstellen oder Abzweigstellen)
wird bei Weiterfahrt auf dem Gegengleis auf den Anzeiger verzichtet.
SFCCI/TF: Tableau fin
Beschreibung: Eine rechteckige schwarze Tafel, mit zwei parallelen, senkrechten weißen Linien. Bei Strecken mit
Regelfahrtrichtung rechts ist die linke Linie kürzer und umgekehrt. Das Signal kann auch als Lichtsignal (SFCCI/LF) aufgestellt werden.
Bedeutung: Das Signal beendet die Fahrt auf dem Gegengleis und weist darauf hin, daß ab a) dem Einfahrsignal bzw. b)
bei Weiterfahrt auf freier Strecke ab Signal RF12 die Signale wieder auf der ursprünglichen Seite zu beachten sind.
Siehe auch: RF12