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Zug- und FahrzeugsignaleZugsignale kennzeichnen Anfang ("Spitze") und Ende ("Schluß") eine Zuges, d.h. einer Komposition aus Loks, Wagen und Triebwagen. Fahrzeugsignale kennzeichnen dagegen einzelne Fahrzeuge, d.h. abgestellte Wagen oder fahrende Rangierlokomotiven. Es gibt folgende Signale in diesen beiden Kategorien: Zg 1 - SpitzensignalAm ersten Fahrzeug vorne drei weiße Lichter in Form eines nach oben zeigenden Dreiecks (Dreilicht-Spitzensignal) [nur bei Loks und Triebwagen] bzw. zwei weiße Lichter auf gleicher Höhe [ansonsten]. Zugspitze Dieses Signal kennzeichnet die Spitze des Zuges. Damit sollen herannahende Züge z.B. an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen erkannt werden können. Zg 2 - SchlußsignalAm letzten Fahrzeug im Zugverband ist eine oder zwei weiße Tafeln mit sich an der Spitze berührenden roten Dreiecken angebracht [Tagsignal] bzw. es leuchten dort zwei rote Lichter auf gleicher Höhe [Nachtsignal]. Zugschluß Dieses Signal kennzeichnet den Schluß des Zuges. Anhand dieses Signals kann der Stellwerkswärter erkennen, daß der Zug mit allen Fahrzeugen vorbeigefahren ist, daraus folgt dann, daß die Strecke frei ist. Auf Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock muß dies immer gemacht werden, da die Technik den Belegtzustand der Strecke nicht erkennen kann, jedoch ist es auch mit moderner Stellwerkstechnik ab und zu nötig, den Zugschluß manuell festzustellen (z.B. Stellwerksstörung). Tagsüber kann das Tages- oder Nachtsignal geführt werden; Nachts muß das Nachtsignal oder das Tagessignal in rückstrahlender Ausführung genutzt werden. Im Bereich der ex-DB darf das Nachtsignal auch blinken. Dies ist ein Zugeständnis an den internationalen Wagenaustausch, denn in manchen Ländern ist das Zugschlußsignal als rot blinkend vorgeschrieben. Fz 1 - RangierlokomotivensignalTagsüber kein Signal; nachts eine weiße Lampe in Pufferhöhe. Rangierlokomotivensignal Dieses Signal kennzeichnet eine einzeln fahrende Rangierlokomotive. Fz 2 - Wagen mit Personen besetztEine gelbe Fahne an jeder Längsseite. Wagen ist während des Stillagers mit Personen besetzt Abgestellte Wagen, die mit Personen besetzt sind, müssen mit einer gelben Fahne gekennzeichnet werden, damit die Wagen nicht unbeabsichtigt bewegt werden. Dies gilt z.B. für Schlafwagen der Arbeitszugbesatzung. Früher gab es noch eine ganze Reihe anderer Fahrzeugsignale, z.B. für mit Explosivstoffen beladene Wagen. |
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