Signalbegriff, Bedeutung |
Lichtsignal |
Formsignal |
Carré C
Zwei rote Lichter oder ein rotes Licht mit "Nf".
Absoluter Haltbegriff. Lichtsignale sind mit "Nf" gekennzeichnet.
Für Gruppenausfahrten existiert das Carré auch als beleuchtetes Transparent im Aussehen des Formsignals.
Beispiel |
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Sémaphore S
Ein rotes Licht und ggf. ein kleines weißes Zusatzlicht.
Blockhalt. Wird auch im Bahnhofsbereich eingesetzt, wenn eine Fahrstraße eingestellt ist, das Zielgleis oder die
Strecke aber (noch) besetzt ist.
Bei Signalen mit "Nf" muß ein zusätzliches weißes Licht leuchten (damit wird sichergestellt, daß es sich nicht um das
Carré handelt, bei dem eine Lampe ausgefallen ist), sonst sind die Lichtsignale mit "F", "BM" oder "PR" gekennzeichnet.
Nach dem Anhalten vor dem Signal darf mit Vmax=30 km/h auf Sicht weitergefahren werden (auf BAL-Strecken).
Beispiel |
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Mechanischer Signalflügel der Einheitsbauform. Zu finden sind auch ältere
Bauformen, wie z. B. Deutsche Flügelsignale. |
Feu rouge clignotant (S)
Ein rotes blinkendes Licht.
Weiterfahrt auf Sicht, Anhalten vor dem Signal nicht nötig, Vmax=15 km/h.
Das Signal wird im wesentlichen eingesetzt, um das Anhalten von Zügen (z. B. in Steigungen, Einfahrten in besetzte Gleise) zu
vermeiden. Es wird ebenfalls verwendet, wenn ein folgendes Hauptsignal weniger als 500 Meter entfernt ist (sonst Einsatz
der Kombination (A) und A) oder wenn der Durchrutschweg am folgenden Hauptsignal zu kurz ist (unter 100 Meter).
Beispiel |
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(nicht existent) |
Avertissement A
Ein gelbes Licht.
Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt einen Haltbegriff an (korrekt: der Triebfahrzeugführer hat sicherzustellen,
daß der Zug vor dem nachfolgenden Signal zum Stehen kommen kann). Es entspricht damit dem Vorsignal "Halt erwarten".
Steht das Signal Avertissement im verkürzten Bremswegabstand zum Haltesignal, wird es durch das Signal feu jaune clignotant
(A) angekündigt. Ausnahme: Beträgt der Abstand weniger als 500 Meter zum Haltesignal, wird statt des Avertissement das
feu rouge clignotant angewandt.
Beispiel |
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Feu jaune clignotant (A)
Ein gelbes blinkendes Licht.
Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt ein im verkürzten Bremswegabstand stehendes Avertissement an (korrekt: der
Triebfahrzeugführer hat sicherzustellen, daß der Zug vor dem haltzeigenden Signal zum Stehen kommen kann, das durch das
folgende, im verkürzten Bremswegabstand stehende Avertissement angekündigt wird). Es enspricht damit im Prinzip ebenfalls dem
Vorsignal "Halt erwarten".
Beispiel |
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(nicht existent) |
Voie Libre VL
Ein grünes Licht.
Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt. Es entspricht damit dem Signal "Fahrt" bzw. "Fahrt erwarten".
Man beachte aber den Unterschied: die SNCF spricht nicht von "Fahrt" sondern von "Gleis frei". Ebenso muß VL nicht unbedingt
Streckengeschwindigkeit bedeuten: bei Ausfahrt aus Seitengleisen kann die Geschwindigkeitsbeschränkung der Einfahrt (z. B.
30 km/h) weiterhin gelten.
Beispiel |
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Im Prinzip nicht existent. Soweit technisch möglich sind sämtliche
Signaltafeln parallel zum Gleis gedreht, so daß sie nicht sichtbar sind. Sémaphoren stehen nahezu senkrecht. Ehemalige
Deutsche Flügelsignale zeigen den üblichen Signalflügel 45 Grad nach rechts steigend. |
Feu vert clignotant (VL)
Ein grünes blinkendes Licht.
Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und fordert den Triebfahrzeugführer auf, die Geschwindigkeit auf 160 km/h zu reduzieren.
Für Züge bis 160 km/h hat das Signal die Bedeutung von VL.
Das Signal wird im Rahmen einer Mehrabschnittssignalisierung eingesetzt und erlaubt dadurch höhere Geschwindigkeiten ohne
besondere Streckenausrüstung oder Führerraumsignalisierung (vgl. LZB). Stattdessen wird für solche Schnellfahrten bis 200
km/h der Blockabstand verdoppelt. Die Signalisierung bis zum Halt besteht dann aus den Begriffen VL -> (VL) -> A -> C oder S.
Das Ende eines solchen Streckenabschnitts (Rückkehr zu Vmax=160 km/h) wird durch eine feststehende Tafel mit einem schwarzen
"P" auf weißem Grund angekündigt.
Einsatz der Signalisierung z. B. zwischen Strasbourg und Mulhouse.
Beispiel |
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(nicht existent) |
Ralentissement 30 R
Zwei gelbe Lichter nebeneinander auf gleicher Höhe.
Im folgenden Weichenbereich darf die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden.
Das Signal R entspricht in etwa dem DB-Begriff "Langsamfahrt erwarten" und wird durch RR wiederholt. Der Weichenbereich wird
durch den nach unten zeigenden Pfeil (Chevron pointe en bas) markiert. Teilweise wird die Geschwindigkeit aber nicht durch
die Langsamfahrbegriffe geregelt, sondern durch Geschwindigkeitssignalisierung TIV-D und TIV-R ähnlich dem DB-Zs 3.
Beispiel |
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Ralentissement 60 (R)
Zwei gelbe blinkende Lichter nebeneinander auf gleicher Höhe.
Im folgenden Weichenbereich darf die Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden (sonst identisch zu R). |
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(nicht existent) |
Rappel de ralentissement 30 RR
Zwei gelbe Lichter senkrecht übereinander.
Im folgenden Weichenbereich darf die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden. Das Signal wiederholt eine
vorher mit R angekündigte Geschwindigkeitsbegrenzung.
Das Signal entspricht dem DB-Hauptsignal "Langsamfahrt". Interessanterweise wird es aber (sprachlich) nicht als "Hauptsignal"
sondern als "Erinnerung" bezeichnet und würde damit eher einem Vorsignalwiederholer entsprechen.
Der anschließende Weichenbereich wird durch den nach unten zeigenden Pfeil (Chevron pointe en bas) markiert.
Beispiel |
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Rappel de ralentissement 60 (RR)
Zwei gelbe blinkende Lichter senkrecht übereinander.
Im folgenden Weichenbereich darf die Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden. Das Signal wiederholt eine
vorher mit (R) angekündigte Geschwindigkeitsbegrenzung. Sonst identisch mit (RR). |
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(nicht existent) |
Disque D
Ein gelbes und ein rotes Licht auf gleicher Höhe nebeneinander.
Die Disque fordert den Triebfahrzeugführer zur Fahrt auf Sicht auf und kündigt einen Haltbegriff (Haltetafel, erste Weiche im
Fahrweg, Hindernis) an. Die Disque wird hauptsächlich auf Nebenstrecken eingesetzt und steht mindestens im Bremswegabstand
zur ersten Weiche, zur Bahnhofsgrenze oder ggf. einem noch davorstehenden Carré. Der Abstand ist so bemessen, daß der
Triebfahrzeugführer ab dem Signal genügend Zeit zum Bremsen hat und nach dem Bremsvorgang auf Sicht weiterfahren kann. Das
Lichtsignal zeigt wahlweise Disque, Avertissement oder Voie libre, das Formsignal nur Disque oder VL, wenn nicht ein anderes
Formsignal am gleichen Standort aufgestellt ist.
Die Einfahrt in einen mit Disque gesicherten Bahnhof kann also nicht verhindert werden, da kein Carré vorhanden ist. Die
Disque ist, wenn überhaupt, nur mit der Trapeztafel oder einem ständig leuchtenden Vorsichtsignal vergleichbar.
Beispiel |
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Carré violet Cv
Ein violettes Licht.
Das Signal ist ein Absoluthaltbegriff und findet Anwendung auf Rangier- und Dienstgleisen.
Die Signale sind mit der Tafel CV (Signalnummer), Lichtsignale auch immer mit "Nf"
gekennzeichnet.
Beispiel |
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Feu blanc M
Ein weißes Licht.
Das Signal erlaubt Rangierfahrten auf Sicht. Auf das Signal können auch Züge abfahren, z. B. aus Seitengleisen.
Bitte beachten: Rangierfahrten können auch auf Zugsignalbegriffe stattfinden.
Beispiel |
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Im Prinzip nicht existent. Das carré violet ist weggeklappt. |
Feu blanc clignotant (M)
Ein weißes blinkendes Licht.
Das Signal erlaubt Rangierfahrten in kurze Gleisabschnitte, jedoch nicht die Abfahrt eines Zuges. |
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(nicht existent) |
Guidon d'arrêt GA
Ein roter Lichtstreifen.
Vor dem Signal ist zu halten. Es entspricht dem Hand-Haltesignal und wird z. B. bei Einfahrten mit der Disque, als Zielsignal
(für Züge und Rangierfahrten) oder zur Deckung von Bahnübergängen im Bahnhof angewandt. In der offenen Stellung (erloschen
bzw. weggeklappt) hat das Signal keine Bedeutung, d. h. es stellt weder einen Fahrtbegriff noch einen Fahrtauftrag dar.
Mastschild: GA |
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Bande lumineuse jaune horizontale
Ein gelber Lichtstreifen.
Die Fahrstraße führt in ein kurzes Gleis (Stumpfgleis) oder das Gleis ist teilweise besetzt und es muß mit einem frühen
Halt gerechnet werden. |
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(nicht existent) |