Vergleich der Bedienhandlungen
In diesem Kapitel wollen wir die unterschiedlichen Arbeitsabläufe bei den Stellwerksbauformen vergleichen. Wie üblich gilt
dabei: Ausnahmen von den Überlegungen sind möglich. Beispielsweise sind nachgerüstete Gleisfreimeldeeinrichtungen (für Teile
eines Bahnhofs oder einzelne Weichen) durchaus üblich.
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mechani- sches Stellwerk |
elektro- mechani- sches Stellwerk |
Gleisbild- stellwerk ohne Weichen- selbstlauf |
Gleisbild- stellwerk mit Weichen- selbstlauf |
typischer Vertreter |
Einheit |
S&H 1912 |
DrS2 |
SpDrS60 |
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Gleisfreimeldung |
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Weichen stellen |
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Fahrstraße mechanisch verschließen |
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Fahrstraße elektrisch festlegen |
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Signal auf Fahrt stellen |
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Durchführen der Zugfahrt |
Signal auf Halt stellen |
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Blockbedienung |
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Fahrstraßenauflösung elektrisch |
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Fahrstraßenverschluß auflösen |
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Grundstellung der Weichen |
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Bedeutung der Farben |
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Mensch |
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Technik |
*: Bei Gleisbild- und elektronischen Stellwerken gibt es natürlich keinen mechanischen Verschluß mehr. Der Verschluß
der Weichen wird auf elektrischem Weg bzw. durch die Software hergestellt und bei den meisten Bauformen durch einen
leuchtenden Verschlußmelder am Weichensymbol dargestellt.
Wie man sieht, ergeben sich von Bauform zu Bauform einige Vereinfachungen:
Beim mechanischen Stellwerk muß der Mensch sämtliche Bedienschritte durchführen, lediglich das Auflösen der elektrischen
Festlegung übernimmt - je nach Fall - der fahrende Zug.
Beim elektromechanischen Stellwerk (zumindest bei den meisten Bauformen) finden wir schon die erste Vereinfachung: das
Festlegen der Fahrstraße können wir uns sparen. Das heißt aber nicht, daß es keine Fahrstraße mehr gibt. Durch die Erfindung
und Verwendung des kombinierten Fahrstraßensignalhebels ergibt sich die Festlegung automatisch: wird der Hebel umgelegt,
ergeben sich nacheinander folgende Zustände:
- Bei 30 Grad wird die Fahrstraße mechanisch verschlossen, d.h. die betroffenen Weichen können nicht mehr gestellt werden.
- Bei 45 Grad setzt die elektrische Fahrstraßenfestlegung ein, wenn alle sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Der Hebel
kann nun nicht mehr zurückgelegt werden.
- Bei 90 Grad kommt das Signal auf Fahrt.
Nach der Zugfahrt gilt der umgekehrte Fall: durch das Zurücklegen des Fahrstraßensignalhebels wird automatisch die
Fahrstraßenfestlegung aufgehoben.
Bei den Gleisbildstellwerken kommt nun die nächste Vereinfachung: die Gleisfreimeldung übernimmt das Stellwerk. Bei einem
Stellwerk ohne Weichenselbstlauf müssen die Weichen noch von Hand gestellt werden, bei den moderneren Stellwerken ist das
nicht mehr notwendig. Das einzige, was der Fahrdienstleiter jetzt noch erledigen muß, ist das Stellen des gewünschten
Signals. Dazu drückt er (oder zieht) auf seinem Stellpult zwei Tasten: Startsignal und Ziel (-signal oder -gleis). Die
Stellwerkstechik übernimmt den Rest: Gleisfreimeldung, Weichen stellen, Weichenverschluß, Fahrstraßenfestlegung, Signal auf
Fahrt. Nach der Zugfahrt räumt das Stellwerk selbsttätig auf.
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