Gefahrenquellen
Eine andere Frage klingt ebenfalls simpel:
Aus welchen Richtungen (oder: unter welchen Umständen) kann eine Zugfahrt gefährdet werden?
Gefährdung einer Zugfahrt von hinten bzw. nach vorne
Aus der Skizze wird deutlich, daß ein Zug von hinten durch einen nachfolgenden Zug gefährdet werden kann, der auffährt.
Ebenso kann der Zug aber auch auf einen vorausfahrenden Zug auffahren. Hier sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu
ergreifen. Man führt hierzu eine Blockstrecke ein und stellt folgende Forderungen auf:
- Eine Blockstrecke wird durch Signale gesichert.
- In einer Blockstrecke kann sich immer nur ein Zug befinden.
- Zwischen zwei Zügen muß sich immer ein Halt zeigendes Signal befinden (oder anders:
hinter einem Zug muß sich jeweils mindestens ein Halt zeigendes Signal befinden).
- Das eine Blockstrecke deckende Signal darf erst dann auf Fahrt gestellt werden
(können/dürfen), wenn der folgende Abschnitt frei von Fahrzeugen ist.
Diese Forderungen müssen durch die Stellwerkstechnik erfüllt werden, im wesentlichen handelt es sich dabei um die
Einrichtungen des Streckenblocks.
Gefährdung einer Zugfahrt von der Seite
Bei der Gefährdung von der Seite handelt es sich um mögliche Flankenfahrten, d.h. Zug- oder Rangierfahrten, die über
Weichenverbindungen seitlich in andere Züge hineinfahren können. Um einen solchen Fall zu vermeiden, definiert man eine
Fahrstraße für einen Zug und stellt folgende Forderungen auf:
- Eine Fahrstraße ist ein gesicherter Weg durch die Weichenstraße.
- Eine Fahrstraße darf erst dann eingestellt werden können, wenn alle hierfür notwendigen Vorbedingungen erfüllt
sind, d.h. Weichen, Gleissperren, Riegel und (Rangier-)Signale in die richtige Lage gebracht worden sind.
- Weichen und Gleissperren, die einem anderen Zug (einer anderen Rangierfahrt) ermöglichen würden, den Fahrweg zu
gefährden, müssen in abweisender Stellung verschlossen sein. In der obigen Grafik, Fall B, müßte die obere Weiche in
Geradeauslage verschlossen sein, um eine Gefährdung zu vermeiden.
- Gleiches gilt für Signale (Fall A). Solange die Zugfahrt stattfindet, darf es nicht möglich sein, diese anderen,
"feindlichen" Signale auf Fahrt zu stellen.
Auch diese Forderungen muß die Stellwerkstechnik erfüllen können. Jedes Stellwerk wird daher so aufgebaut, daß das
Einstellen von feindlichen Fahrstraßen technisch verhindert wird.
Gefährdung einer Zugfahrt durch Umstellen einer Weiche unter dem fahrenden Zug
So eine Situation muß grundsätzlich vermieden werden. Man führt hierzu die Signalabhängigkeit ein. Sie besagt,
daß ein Signal nicht auf Fahrt gestellt werden kann, solange die benötigten Weichen (Riegel, Gleissperren) nicht
korrekt gestellt sind und umgekehrt die Weichen gegen Umstellen solange gesperrt sind, wie das Signal Fahrt zeigt.
Dies alleine ist aber noch nicht ausreichend. Man könnte, nachdem das Triebfahrzeug das Signal passiert hat selbiges auf Halt
stellen und dann unter dem fahrenden Zug Weichen stellen. Hier kommt ebenfalls wieder die Fahrstraße ins Spiel, die
Weichen gegen unzeitiges Umstellen sichert. Nun könnte aber der Bediener versehentlich oder absichtlich die Fahrstraße zu
früh auflösen. Daher wird sie nach dem Einstellen elektrisch festgelegt. Das Auflösen der elektrischen Festlegung ist nur
durch Zugeinwirkung (z.B. Befahren einer isolierten Schiene hinter der letzten Weiche) oder besondere, zähl- und
nachweispflichtige Maßnahmen möglich.
Gefährdung einer Zugfahrt durch einen entgegenkommenden Zug
Auf zweigleisigen Strecken ist dies zunächst unproblematisch. Man definiert Fahrrichtungen, d.h. auf jeweils einem
Streckengleis wird in die eine Richtung, auf dem anderen in die Gegenrichtung gefahren. Damit kann - signalgesichert - kein
Zug auf dem gleichen Gleis entgegenkommen. In Deutschland beispielsweise wird "rechts" gefahren, in Frankreich z.B. ist
Linksverkehr üblich.
Auf eingleisigen Strecken ist ein solches Verfahren natürlich nicht möglich. Es muß daher dafür gesorgt werden, daß jeweils
nur eine Seite einen Zug auf die Strecke schicken kann. Hierzu hat man die Erlaubnis eingeführt, die eine Einrichtung
des Streckenblocks ist. Nur wer im Besitz der Erlaubnis ist, kann Signale in Richtung Strecke auf Fahrt stellen. Man kann
dies mit einem Staffellauf vergleichen: es darf nur derjenige Teilnehmer laufen, der den Staffelstab in der Hand hält.
Will die Gegenseite einen Zug ablassen, muß die Erlaubnis abgegeben werden. Dies darf selbstverständlich nur unter der
Voraussetzung geschehen, daß die eingleisige Strecke frei von Fahrzeugen ist.
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