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Werkbahnsignale im Braunkohlentagebau (SOBr)

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M.
Signale an Zügen und Kleinwagen (Zg) sowie an einzelnen Fahrzeugen (Fz)

§ 68
Signal Zg 1 - Spitzensignal -

(1) Das Signal Zg 1 kennzeichnet die Spitze von Zügen.

Tageszeichen
Kein Signal
 
      [Zg 1]       [Zg 1]

Nachtzeichen
Vorn am ersten Schienenfahrzeug zwei weiße Lichter in gleicher Höhe

(2) Geschobene Züge haben neben dem Signal Zg 1 die akustische Warnanlage stets vorn am ersten Wagen zu führen.

(3) Bei nachgeschobenen Zügen ist das Signal Zg 1 auch an der Schiebelokomotive zu führen.

(4) Bei geschobenen Zügen ist zugelassen, daß vorn am ersten Wagen zum Tageszeichen zusätzlich ein Schlußsignal angebracht wird.

(5) Zur Kennzeichnung der Spitze von Zügen können auch drei weiße Lichter in Form eines A gezeigt werden.

(6) Rottenkraftwagen, die als Züge verkehren, müssen Signal Zg 1 führen.

(1) Das Signal Zg 3a kennzeichnet den Schluß von Zügen.

      [Zg 3a]       [Zg 3a]
 
Tageszeichen
Hinten am letzten Fahrzeug rechts - oder über dem Puffer -
eine runde rote Scheibe mit weißem Rand (Schlußscheibe)
 
      [Zg 3a]       [Zg 3a]
 
Nachtzeichen
Hinten am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei von hinten sichtbare rote Lichter

(2) Das Nachtzeichen des Signals Zg 3a kann auch an Stelle des Tageszeichens angewendet werden. Bei unsichtigem Wetter ist das Nachtzeichen des Signals Zg 3a auch bei Tage anzuwenden.

(3) Bei geschobenen Zügen des Leistungsfahrbetriebes braucht am Triebfahrzeug kein Tageszeichen des Signals Zg 3a angebracht zu sein.

(4) An einzeln fahrenden Triebfahrzeugen braucht kein Tageszeichen des Signals Zg 3a angebracht zu sein.

(5) Rottenkraftwagen, die als Züge verkehren, müssen Signal Zg 3a fuhren.

(6) Züge, die aus Schienenfahrzeugen der Deutschen Reichsbahn gebildet wurden und auf Werkbahngleisen verkehren, dürfen das Nachtzeichen des Signals Zg 1 auch als Signal Zg 3a unter folgenden Bedingungen führen:
a) das Signal Zg 1 (2 weiße Lampen) muß mindestens 1 m über Schienenoberkante (SO) am Schlußwagen fest angebracht sein;
b) der Schluß- bzw. Spitzenwagen muß mit einer akustischen Warnanlage versehen sein.

Bei Zügen, die nachgeschoben werden, hat das letzte Fahrzeug des Zuges und die Schiebelokomotive, bei zwei Schiebelokomotiven die hintere, das Signal Zg 3a zu führen. Laufen noch Wagen hinter der mit dem Zuge gekoppelten Schiebelokomotive, ist das Signal Zg 3a am letzten Fahrzeug hinter der Schiebelokomotive zu führen.

Das Signal Zg 5 kennzeichnet die Spitze und den Schluß von Kleinwagen.

Tageszeichen
Kein Signal
 
      [Zg 1]       [Zg 1]

Nachtzeichen
Nach vorn ein weißes, nach hinten ein rotes Licht

(1) Das Signal Fz 1 kennzeichnet die Spitze und den Schluß von Triebfahrzeugen im Rangierdienst.

Tageszeichen
Kein Signal
 
[Fz 1]

Nachtzeichen
Vorn und hinten ein weißes Licht. Statt des vorderen Lichtes darf auch das Signal Zg 1 geführt werden.

(2) Das Nachtzeichen ist bei unsichtigem Wetter auch am Tage anzuwenden.

(3) Müssen ungesicherte Wegübergänge befahren werden, so ist das Signal Zg 1 zu führen.

(4) Triebfahrzeuge, die nicht mit dem Signal Fz 1 ausgerüstet sind, können weiterhin im Rangierdienst die Signale Zg 1 und Zg 3a führen.

(1) Das Signal Fz 3 kennzeichnet Wagen, die mit Sprengmitteln und anderen Explosivstoffen beladen sind.

[Fz 3]
An beiden Längsseiten des Wagens eine viereckige schwarze Flagge mit weißem P

(2) Die Kennzeichnung der Wagen mit dem Signal Fz 3 hat durch den Transportführer zu erfolgen.

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[Signal Blankenese]

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Holger Kötting