www.stellwerke.de Inhalt:
Startseite |
F. Signale für Schiebelokomotiven (Sp)
§ 25 (1) Das Signal Sp 1 kennzeichnet den Punkt eines Streckenabschnittes, an dem Schiebelokomotiven das Nachschieben einzustellen haben.
(2) Das Signal Sp 1 ist rechts neben dem zugehörigen Gleis aufzustellen.
Zum Seitenanfang
|
||