§ 77
Signal Wa 3 - Fluchtsignal -
(1) Das Signal Wa 3 gibt an, daß der unmittelbare Gefahrenbereich schnellstens zu verlassen ist.
Zwei kurze Töne, mindestens fünfmal hintereinander
(2) Das Signal Wa 3 ist bei plötzlich auftretender Gefahr sowie insbesondere dann zu geben, wenn das Signal Wa 2 nicht beachtet wurde.
§ 78
Signal Wa 4 - Fahnenschild -
(1) Das Signal Wa 4 kennzeichnet die Gleisseite, nach der beim Ertönen der Signale Wa 2 bzw. Wa 3 die Arbeitsgleise zu räumen sind.