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Werkbahnsignale im Braunkohlentagebau (SOBr)

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E.
Zusätzliche Signale für elektrische Zugförderung (El)

§ 17
Allgemeines

(1) Die El-Signale kennzeichnen bei elektrischer Zugförderung Fahrleitungsunterbrechungen, spannungslose, gestörte oder ausgeschaltete Fahrleitungsabschnitte und das Ende der Fahrleitung, wenn das Gleis darüber hinaus verlegt ist.

(2) Die El-Signale müssen aus einer auf der Spitze stehenden weiß und schwarz umrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißem Signalzeichen bestehen.

(3) Die El-Signale sind stets in stationären Gleisanlagen und nach Bedarf in rückbaren Gleisanlagen mit Fahrleitungsanlagen zu verwenden. Ausgenommen sind Gleisverbindungen im Bahnhofsbereich.

(4) Ist im Fahrbetrieb regelmäßig mit Fahrten auf falschem Gleis zu rechnen, sind die Rückseiten der El-Signale stets mit dem Gegensignal auszurüsten.

(5) Die El-Signale sind in ausreichendem Abstand vor dem bezeichneten Fahrleitungsabschnitt rechts neben oder über dem zugehörigen Gleis anzubringen. Die Signale El 2 und El 5 sind bei eingleisigen Strecken links neben dem Gleis aufzustellen.

Das Signal El 1 zeigt an, daß der Fahrschalter des elektrischen Triebfahrzeuges spätestens am Standort des Signals auszuschalten ist.

      [El 1]       Ein zerlegtes weißes U

Das Signal El 2 zeigt an, daß der Fahrschalter des elektrischen Triebfahrzeuges nach Vorbeifahren am Signal wieder eingeschaltet werden darf.

      [El 2]       Ein geschlossenes weißes U

(1) Die Signale El 1 und El 2 sind ortsfest anzubringen. An spannungslosen Fahrleitungsabschnitten hat die Rückseite des Signals El 1 das Signal El 2 zu zeigen.

(2) Für Fahrten auf falschem Gleis gelten die links neben dem Gleis angebrachten Signale El 1 und El 2.

(1) Das Signal El 4 kennzeichnet den Beginn eines Gleis- oder Streckenabschnittes, der nur mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden darf.

      [El 4]       Ein waagerechter weißer Streifen

(2) Am Standort des Signals El 4 müssen die Stromabnehmer völlig gesenkt sein.

Das Signal El 5 kennzeichnet das Ende eines Gleis- oder Streckenabschnittes, der mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden muß.
Es zeigt an, daß die Stromabnehmer wieder angelegt werden dürfen, wenn das Triebfahrzeug am Signal vorbeigefahren ist.

      [El 5]       Ein senkrechter weißer Streifen

(1) Die Signale El 4 und El 5 sind nicht ortsfest. Sie sind bei Dunkelheit zu beleuchten. Die Rückseite des Signals El 4 hat das Signal El 5 zu zeigen. Bei ausreichender Beleuchtung der Werkbahnanlagen kann auf eine zusätzliche Beleuchtung der Signale El 4 und El 5 verzichtet werden.

(2) Für Fahrten auf falschem Gleis gelten die links neben dem Gleis angebrachten Signale El 4 und El 5.

(1) Das Signal El 6 zeigt an, daß Fahrten über das Signal hinaus für Triebfahrzeuge mit angelegten Stromabriehmern verboten sind.

      [El 6]       Ein auf der Spitze stehender quadratischer weißer
      Rahmen mit innen liegendem weißen Quadrat

(2) Das Signal El 6 ist vor den Enden von Fahrleitungen und vor Fahrleitungsabschnitten, die für längere Zeit außer Betrieb gesetzt sind, anzubringen.

(3) Hat ein Gleis einer Gleisverzweigung keine Fahrleitung, so ist dies durch einen blauen Pfeil auf weißem Grund über dem Signal anzuzeigen. Die Pfeilspitze hat auf das Gleis ohne Fahrleitung zu zeigen.

(4) Das Signal El 6 ist bei Dunkelheit nur dann zu beleuchten, wenn der Fahrbetrieb es erfordert.

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www.stellwerke.de - Letzte Änderung am 19.12.2000
Holger Kötting